Abgasmessung im Raum Wien
Sie betreiben eine Feuerstätte mit mehr als 15 kW Nennwärmeleistung?
Dann müssen deren Emissionen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Wir sind in dieser Angelegenheit gern Ihr kompetenter Ansprechpartner und übernehmen die Abgasmessung für Sie.
Die Überprüfungsintervalle, um Abgase messen zu lassen, sehen wie folgt aus:
- gasförmige Brennstoffe bis 26 kW: 4 Jahre
- gasförmige Brennstoffe ab 26 kW bis 50 kW: 2 Jahre
- gasförmige Brennstoffe mit mehr als 50 kW: 1 Jahr
- feste und flüssige Brennstoffe mit mehr als 15 kW bis 50 kW: 2 Jahre
- feste und flüssige Brennstoffe mit mehr als 50 kW: 1 Jahr
FAQ Messung von Abgasen wichtige Fragen & Antworten
Was gilt als Feuerstätte?
Als Feuerstätten gelten wärmeerzeugende Einrichtungen, die an eine Rauch- oder Abgasanlage angeschlossen sind. Dabei werden feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verbrannt. Dies geschieht meist im Heizkessel, in Kombithermen oder im Durchlauferhitzer.
Genügt ein Wartungsbericht?
Nein. Wartungsberichte der Geräte reichen nicht aus. Es ist ein Überprüfungsbefund erforderlich.
Wie viel kostet die Abgasmessung?
Die Überprüfungsentgeltverordnung legt fest, wie hoch die Überprüfungskosten maximal sein dürfen.
Jetzt Abgas messen lassen vom Fachmann aus Wien!